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Rinks? Lechts? Freiheit.

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Der fragwürdige §188

26. Januar 2009 von Mathias · Gesellschaft, Religion

“Mittelalterlichen Diktaturparagraphen” nannte Kurt Tucholsky einst den so genannten “Gotteslästerungsparagrafen”, der in Österreich unter §188 StGB verbucht ist und die Herabwürdigung bzw. Verspottung eines “Gegenstand[es] der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft” mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft. Seit 1975 existiert er in dieser Form (zuvor gab’s sogar bis zu fünf Jahre), letztes prominentes “Opfer” ist Susanne Winter, die unter anderem in Berufung auf diesen Paragrafen zu 24.000€ Strafzahlung sowie 3 Monaten Freiheitsentzug bedingt auf 4 Jahre verurteilt wurde (nicht rechtskräftig). Aber ist so eine Verurteilung – im Gegensatz zum Tatbestand der Verhetzung, dessen Vorwurf sich Winter ebenfalls stellen musste – noch zeitgemäß?

In der Geschichte des Paragrafen gab es auch in einigen anderen vergleichbaren Ländern schon prekäre Fälle:
So wurde beispielsweise Michael Schmidt-Salomon, prominentem Mitglied der Giordano-Bruno-Stiftung und Verfasser des “Manifests des Evolutionären Humanismus”, bereits 1994 die Uraufführung seines Musicals “Das Maria-Syndrom” verboten, weil dort die gleichnamige Hauptperson von einer schmutzigen Klobrille befruchtet wird und diese Thematik dem Bistums Trier sauer aufstieß. In Folge dessen wurde die Aufführung selbst vom Bundesverwaltungsgerichthof verboten. Jahre später musste Schmidt-Salomon sich erneut der Gotteslästerung bezichtigen lassen – diesmal jedoch wegen eines Kinderbilderbuches, das sich kritisch mit den drei monotheistischen Religionen auseinandersetzt und deswegen ebenfalls ins Kreuzfeuer diverser Glaubensgemeinschaften geriet.
Auch die Punkband WIZO musste mit der geballten Macht von Kirche, Staat und Öffentlichkeit kämpfen, nachdem sie die Zeichnung eines gekreuzigten Schweins im Booklet ihrer CD “UUAARRGH!” sowie auf einem zum Verkauf stehenden T-Shirt abbildete. Letzten Endes wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt – nicht so jedoch bei Birgit Römermann, die einen Jesus-Sticker mit der Aufschrift “Masochismus ist heilbar” in der Fußgängerzone Göttingens aufliegen ließ und deswegen in mehreren Instanzen verurteilt wurde.
Ein anderes bekanntes Beispiel erstreckt sich nach Kanada, wo im Rahmen der TV-Sendung “Kenny vs. Spenny” (vergleichbar mit dem deutschen Elton vs. Simon) ein Banner mit der Aufschrift “Jesus sucks!” an einem Flugzeug durch die Lüfte geschickt wurde und sich daraufhin ein Christ “persönlich beleidigt” fühlte. Und noch im Hinterstübchen dürfte jedem Österreicher Gerhard Haderers Jesus-Karikaturenbuch sein, weswegen er nicht nur in Österreich, sondern sogar in Griechenland mit dem Blasphemieparagrafen belästigt und kurzfristig verurteilt wurde.

All diese Vorfälle haben gemein dass in vielen Fällen zwar nicht verurteilt, den Beschuldigten aber dennoch jede Menge Ärger aufgehalst wurde – so einen Prozess zu führen ist schließlich nicht sonderlich lustig, erst recht wenn man die Leute eigentlich nur unterhalten wollte. Also wozu überhaupt Ganze? Prinzipiell geht es doch nur um zwei Dinge:

- Einerseits werden die willkürlichen Gefühle von Einzelpersonen oder eine Gruppierung vom Staat “verteidigt”. Das ist schon für sich paradox, denn es zeugt sowohl von der Unmündigkeit der Betroffenen, die erst einmal zu Papa Staat gehen müssen, um mit den “Beleidigungen” fertig werden, als auch von der Unbeständigkeit der eigenen Meinung, die ja eigentlich standfest gegenüber Kritik sein sollte. Denn auch Jesus-Karikaturen, Masochismus-Sprüche und Maria-Musicals sind nichts als Kritik oder eben reine Unterhaltung – mal mehr, mal weniger gut formuliert, aber nichts das man einer echten Diskriminierung oder Beschimpfung gleichsetzen könnte.

- Andererseits wird die Meinungs- und Pressefreiheit ohne jeden vernünftigen Grund aufgehoben und genau das Gegenteil von Staates Seite verteidigt. Eine limitierte Freiheit ist allerdings keine solche, denn entweder bleibt man grundsätzlich und macht auch bei offiziellen Religionen keine Ausnahme, was die bissige Kritik angeht (immerhin gilt §188 nur für staatlich anerkannte Religion, die Pastafarier können weiterhin ungestraft beleidigt werden) oder lässt es gleich bleiben. Im Gegensatz zum Diskriminierungsverbot, das direkte Beleidigung und Benachteiligung Anderer verbietet, bezieht sich der Gotteslästerungsparagraf ja nicht einmal auf reale Einzelpersonen (würde man beispielsweise Kardinal Christoph Schönborn direkt beschimpfen, hätte auch ich etwas dagegen) sondern auf ein imaginäres Wesen, das je nach Präferenz anders aussieht und sich anders verhält – eine äußerster schwammig erscheinende “Person”, die man hier also weder scharf kritisieren, noch diskriminieren darf. Wann wird es denn so weit sein dass ich jemanden verklagen darf, weil er meine Mutter beleidigt hat?

Das die Präsenz eines solchen Gesetzes einem liberal denkenden Atheisten sauer aufstößt, dürfte verständlich sein. Aber auch jeder freiheitsliebende Christ, Muslime, Jude oder Hinduist sollte aufhören, wenn es um die Unterdrückung einer radikalen, aber fundierten Kritik geht – ist Österreich doch immerhin eine Demokratie und keine Monarchie durch Gottes Gnaden.
Der Zwischenrufer hat deswegen eine Petition gestartet, die sich für die Abschaffung von §188 StGb ausspricht und hier unterschrieben werden kann. Bislang erfreut sie sich leider mäßiger Beliebtheit, weswegen ich jeden hier dazu aufrufe, sich zu beteiligen. Es ist realistisch gesehen zwar recht unwahrscheinlich, dass sich hier etwas in die positive Richtung tut (oder überhaupt das Thema zur Debatte steht, die Koalitionsparteien sind schließlich Meister im Ignorieren gesellschaftlich relevanter Problematiken), aber alleine der Versuch zählt. Wer weiß, vielleicht können wir den Schritt ins 21. Jahrhundert irgendwann einmal zur Gänze begehen und uns von alterhergebrachten Paragrafen wie diesem endgültig verabschieden?

————————————-

Eine weitere gute Aktion der AKS (Aktion kritischer Schüler) manifestiert sich übermorgen auf dem Stephansplatz: Bei “Hände falten – Gosch’n halten” geht es um den Einfluss der katholischen Kirche auf die österreichischen Schulen in Form des für Katholiken verpflichtenden Religionsunterricht, dessen Lehrer von der Kirche selbst ausgesucht und bereitgestellt werden – und der religiösen Indoktrination von Kindern somit Tür und Tor offen steht. Klar darf man nicht pauschalisieren: Es gibt sehr wohl auch Religionslehrer mit aufgeklärtem Weltbild, die keine Marionetten des obersten Katholikentums darstellen. Aber sowohl die staatliche Subventionierung als auch die fehlende Freiwilligkeit des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen sind zwei äußerst fragwürdige Tatsachen, denen die AKS mit einem Protest vor dem größten Dom Österreichs am Mittwoch um 10 Uhr entgegensteuern will. Umso mehr Leute vorbeischauen, desto besser – egal ob Schüler, Student oder Arbeitender!

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Bisher 12 Kommentare ↓

  • Fragwürdige Fragwürdigkeit « P a r a l l a x e

    [...] Ich möchte kurz auf diesen Beitrag [...]

  • sebastian

    kann es sein, dass der trackback nun nimmer klappt? ; )

    jedenfalls: http://parallaxe.wordpress.com/2009/01/27/fragwurdige-fragwurdigkeit/

  • Mathias

    Die funktionieren schon, nur einerseits musste ich den Trackback merkwürdigerweise freischalten, andererseits wurde ich über seine Existenz per Mail nicht informiert… komisch.

  • Zwischenrufer

    Danke für den Artikel und die Verlinkung! :-)

  • Mathias

    Gerne, muss man als liberaler Atheist ja unterstützen.;)

  • Syd

    “(konfessionelle) Privatschulen abschaffen”
    Die AKS nehme ich auf jeden Fall nicht ernst.

  • Thomas

    Gott der allmächtige möge dich persönlich ins Feuer der Hölle schleuder!

  • Mathias

    @Syd: Es ist halt die AKS und damit soweit ich weiß äußerst SPÖ-nahe. Aber egal ob man diese Forderung ernst nimmt bzw. befürwortet (tu ich auch nicht), die grundsätzliche Forderung hinter der Aktion ist befürwortenswert.

    @Thomas: Na hoffentlich gibt’s dort auch vegetarische Steaks. ;(

  • mojamalarevolucja

    “Einerseits werden die willkürlichen Gefühle von Einzelpersonen oder eine Gruppierung vom Staat “verteidigt”. Das ist schon für sich paradox, denn es zeugt sowohl von der Unmündigkeit der Betroffenen”

    Daran ist überhaupt nichts Paradoxes. Wenn vom Staat garantierte Rechte oder erlassene Gesetze verletzt werden, können Individuen dagegen klagen und tun dies auch spätestens seit 1945. Das ist nicht nur in diesem Fall so, sondern in jedem zivilrechtlichen Prozess.
    Paradox ist hingegen die Willkürlichkeit der Gefühle zu kritisieren. Ja, Gefühle sind willkürlich. Und nach dieser Logik wäre es genauso unverständlich, wenn jemand eine Klage wegen persönlicher Beleidigung einreicht. Beleidigungen empfinden wir für gewöhnlich als Unrecht. Das ist der Grund weswegen der Staat darauf bedacht ist, diese im öffentlichen Raum möglichst rechtlich zu unterbinden. Andernfalls würden sich Individuen immer wieder ungerecht behandelt vorkommen, wenn sie mal wieder z.B. vom Nachbarn als z.B. Arschloch, Vergewaltiger oder Mörder beschimpft wurden, es von staatlicher Seite aber stets heißt: “So ist das halt bei uns. Nehmen Sie es hin oder verschwinden Sie.”

    Das Eine ist, selbst Atheista zu sein (was mir als Agnostikerin auch nicht großartig anders erscheint, als jede andere Religion). Das Andere ist, zu meinen, Anderen sagen zu können, dass ihr Glauben sowieso nur Einbildung (sprich Dummfug) ist. Letzteres ist für mich Chauvinismus in mittelalterlicher Manier und hat in einer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung nichts zu suchen.
    Ja, man kann das System ad absurdum führen, indem man eine eigene Religionsgemeinschaft erfindet und dann vorgibt von allen Seiten beleidigt zu werden. Man kann! Man kann aber auch einfach versuchen zu verstehen, dass es für einige Menschen auf diesem Planeten tatsächlich ein unglaublicher Angriff auf die eigene Identität ist, wenn die eigene Religion in der Öffentlichkeit in einem Kontext dargestellt wird, der abschätzig und/oder beleidigend ist.

    Reale Befindlichkeiten einfach nicht hinzunehmen ist eine Egozentrik aus der heraus die staatlich garantierte Freiheit gar nicht garantiert werden könnte, denn die reicht immer nur so weit, wie auch die Rechte anderer gewährleistet sind.

    Auch dieses System kann man ad absurdum führen, indem man mit der Moral “Dann könnte ich ja auch…” an die Sache heran geht. Aus der Konditionalität der Worte “Dann könnte ich ja auch…” geht allerdings schon hervor, dass es mit der realen Bedindlichkeit doch etwas weit hergeholt ist.

    Oder um es in einem Satz zu sagen: Es gibt Menschen, die können alles auf die lockere Schulter nehmen, aber wenn sie es nicht tun, kann man ihnen es nicht vorschreiben.

    Eine traurige Angelegenheit, dass Atheismus zuweilen in derartig fundamentalistischer und antidemokratischer Weise Ausdruck findet.

  • Mathias

    Daran ist überhaupt nichts Paradoxes. Wenn vom Staat garantierte Rechte oder erlassene Gesetze verletzt werden, können Individuen dagegen klagen und tun dies auch spätestens seit 1945. Das ist nicht nur in diesem Fall so, sondern in jedem zivilrechtlichen Prozess.
    Paradox ist hingegen die Willkürlichkeit der Gefühle zu kritisieren. Ja, Gefühle sind willkürlich. Und nach dieser Logik wäre es genauso unverständlich, wenn jemand eine Klage wegen persönlicher Beleidigung einreicht. Beleidigungen empfinden wir für gewöhnlich als Unrecht. Das ist der Grund weswegen der Staat darauf bedacht ist, diese im öffentlichen Raum möglichst rechtlich zu unterbinden. Andernfalls würden sich Individuen immer wieder ungerecht behandelt vorkommen, wenn sie mal wieder z.B. vom Nachbarn als z.B. Arschloch, Vergewaltiger oder Mörder beschimpft wurden, es von staatlicher Seite aber stets heißt: “So ist das halt bei uns. Nehmen Sie es hin oder verschwinden Sie.”

    Zuallerst muss dir bewusst sein, dass ich nicht den Schutz durch Rechtsverordnung an sich kritisiere, sondern dass Menschen in ihren willkürlichen Gefühlen (und diese Eigenschaft ist eine Tatsache und kein “Kritisieren”) mit Gewalt seitens des Staates geschützt werden – was sich im konkreten Fall darin auswirkt, dass die Meinungs- und Aussagefreiheit eingeschränkt wird. Demzufolge halte ich auch von “Beleidigungsschutz” nichts, denn immerhin beziehen sich diese auf erwachsene Menschen, die ein “Arschloch!” ja wohl ertragen können ohne Papa Staat zuhilfe holen zu müssen (wobei es natürlich verlockend ist, wenn man in einem etatistischen System wie dem österreichischen aufwächst…).
    Dann könnte man diese Gefühlsbeleidigung (die sich im §188 ja explizit auf die religiösen Gefühle bezieht) ja auch auf andere umschwenken: Wer mich zukünftig als “Sozialist” oder “Theist” “beschimpft”, ist mit Freiheitsentzug von bis zu sechs Monaten zu bestrafen, weil ich mich ja so unglaublich beleidigt fühle – und diese gefühlsbezogenen Schmerzen nicht alleine ertragen kann. Die Legitimität dieser Aussage kannst du nicht negieren, wenn du gleichzeitig jene der §188-Befürworter akzeptierst

    Das Eine ist, selbst Atheista zu sein (was mir als Agnostikerin auch nicht großartig anders erscheint, als jede andere Religion). Das Andere ist, zu meinen, Anderen sagen zu können, dass ihr Glauben sowieso nur Einbildung (sprich Dummfug) ist. Letzteres ist für mich Chauvinismus in mittelalterlicher Manier und hat in einer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung nichts zu suchen.

    Wieso sollte ich es ihnen nicht sagen können? Warum darf ich meine Meinung zum Glauben Anderer nicht äußern (und auch zu behaupten, er sei “Blödsinn”, ist letztendlich nichts anderes als eine Meinung), wenn ich der felsenfesten Überzeugung bin, sie sind im Unrecht? Und wieso haben im Gegensatz dazu Priester und Imame immer noch – völlig legal – Vogelfreiheit, wenn es um das Äußern antidemokratischer und konservativer Meinungen geht, wobei diese sogar noch viel mehr Einfluss ausüben als ich oder eine Susanne Winter?
    “Freiheitlich” ist übrigens gut – ich hoffe dir ist schon bewusst, was dieses Wort eigentlich bedeutet.

    Ja, man kann das System ad absurdum führen, indem man eine eigene Religionsgemeinschaft erfindet und dann vorgibt von allen Seiten beleidigt zu werden. Man kann! Man kann aber auch einfach versuchen zu verstehen, dass es für einige Menschen auf diesem Planeten tatsächlich ein unglaublicher Angriff auf die eigene Identität ist, wenn die eigene Religion in der Öffentlichkeit in einem Kontext dargestellt wird, der abschätzig und/oder beleidigend ist.

    Ich kann’s verstehen. Ich kann’s auch tolerieren. Ich kann jedoch nicht akzeptieren, dass der Staat mir das Öffnen meines Mundes verbietet, weil sich irgendjemand dadurch angepisst fühlt. So einfach ist das.

    Reale Befindlichkeiten einfach nicht hinzunehmen ist eine Egozentrik aus der heraus die staatlich garantierte Freiheit gar nicht garantiert werden könnte, denn die reicht immer nur so weit, wie auch die Rechte anderer gewährleistet sind.

    “Reale Befindlichkeiten”, wie du sie nennst, sind aber höchst subjektiv. Klar, viele Leute sind beleidigt, wenn ich ein Schwein am Kreuz zeige. Manche sind aber auch beleidigt, wenn ich stattdessen das Fliegende Spaghettimonster in einer Suppe ertrinkend darstelle, wobei Letzteres ebenso gerechtfertigt ist wie Ersteres. Das hat nichts mit Egozentrik zu tun, sondern mit staatlicher Neutralität

    Oder um es in einem Satz zu sagen: Es gibt Menschen, die können alles auf die lockere Schulter nehmen, aber wenn sie es nicht tun, kann man ihnen es nicht vorschreiben.

    Vorschreiben ist ein gutes Stichwort. Denn vorgeschrieben wird hier eigentlich nur jenen etwas, die (meinetwegen auch diffamierende) Kritik an diversen Religionen und Glaubensinhalten äußern, nämlich dass sie bedingungslos ihren Mund zu halten haben. Alle anderen müssen Kritik an ihrem Glauben nun mal genauso tolerieren, wie ich die Aussagen des Papstes zur Verhütung oder Homosexualität tolerieren muss – obwohl sie mich als aufgeklärten, liberal empfindenden Menschen mehr als beleidigen. Vorschreiben kann jedenfalls nur der Staat seinen Bürgern etwas, indem er Gesetze formuliert und diese mit Gewalt durchsetzt – und dass diese Vorgehensweise mehr als fragwürdig ist, solange es nicht um echte, also körperliche Gewalt durch einzelne Bürger geht, sollte dir schon bewusst sein.

    Eine traurige Angelegenheit, dass Atheismus zuweilen in derartig fundamentalistischer und antidemokratischer Weise Ausdruck findet.

    Also jetzt wird’s wirklich heftig. Inwiefern ist das Kritisieren eines meinungseinschränkenden Gesetzesparagrafen nun “antidemokratisch”? Im Gegenteil sind doch gerade solche Dinge mehr als fragwürdig für das Bestehen einer säkuralen Demokratie, in der Vernunft und Gleichheit über irgendwelchen Gefühlen stehen sollte. Das Gleiche gilt für den angeblichen Fundamentalismus, den du mir hier vorwirfst – ich trete lediglich für einen säkularen Staat ein, der sich aus sämtlichen religiösen Dingen hinaushält und lediglich für die Verhinderung von körperlicher Gewalt zuständig ist. Mit Atheismus hat das prinzipiell gar nichts zu tun, denn ich fordere kein Durchsetzen einer atheistischen Gesellschaft, sondern einer weltanschaulich neutralen.

  • mojamalarevolucja

    “Demzufolge halte ich auch von “Beleidigungsschutz” nichts, denn immerhin beziehen sich diese auf erwachsene Menschen, die ein “Arschloch!” ja wohl ertragen können ohne Papa Staat zuhilfe holen zu müssen (wobei es natürlich verlockend ist, wenn man in einem etatistischen System wie dem österreichischen aufwächst…).”

    Sehr bezeichnened, dass du das Beispiel ‘Arschloch’ und nicht ‘Vergewaltiger’, ‘Mörder’ oder ein ‘Dich schwule Sau sollte man im KZ vergasen’ auswählst. Vermutlich, weil du dir bewusst bist, dass es Grenzen gibt, bei denen Menschen sich tatsächlich angegriffen fühlen.

    Wenn die Schwester von Zinedine Zidane als Hure beschimpft wird, würde in deiner Vorstellung Zidane eben lächelnd neben Materazzi stehen und ihm so etwas sagen “Ach weißt du Materazzi, ich bin ein vernünftiger, erwachsener Mensch und was du sagst, macht mir überhaupt nichts.”
    Ich weiß nicht, in was für einer Welt du lebst, aber in der Realität können Wörter Menschen verletzen. Ich wünschte mir die Menschen würden jegliche Provokationen an sich vorbei gehen lassen können. Fakt ist, sie tun es nicht, auch wenn du es gerne so hättest. Angriffe auf die Würde sind Angriffe auf staatlich garantierten Grundrechte. Die meisten Beleidigungen kommen nicht vor Gericht, sondern nur besonders heftige oder diejenigen der Leute, die eine Mentalität wie deine haben:

    “Dann könnte man diese Gefühlsbeleidigung [...] ja”

    “[...] weil ich mich ja so unglaublich beleidigt fühle [...]”

    “Die Legitimität dieser Aussage kannst du nicht negieren, wenn du gleichzeitig jene der §188-Befürworter akzeptierst”

    Zu dieser Haltung schrieb ich bereits oben:

    “Auch dieses System kann man ad absurdum führen, indem man mit der Moral “Dann könnte ich ja auch…” an die Sache heran geht. Aus der Konditionalität der Worte “Dann könnte ich ja auch…” geht allerdings schon hervor, dass es mit der realen Bedindlichkeit doch etwas weit hergeholt ist.”

    Interessanterweise wirfst du denjenigen Leute, die tatsächlich durch eine Beleidigung verletzt wurden, vor, sich kindisch zu benehmen (obwohl sie lediglich eine Grundbedingung der Gesellschaft einfordern), andererseits könntest du kindischer nicht argumentieren. Ganz im Sinne eines “Wenn der das macht, mache ich das auch”. Wie ich bereits schrieb (vielleicht hast du es nicht gelesen), ja, das kann man machen und versuchen das System ad absurdum zu fühlen. Nur liegt bei dir auf der Hand, dass deine Aufregung gespielt ist und würde vor Gericht deswegen kaum eine Chance haben. Das “dann könnte ich ja auch” zeugt von fehlendem Verständnis für den Mitmenschen. An Egozentrik kann man jedoch arbeiten und genau das würde ich dir empfehlen.

    “Wieso sollte ich es ihnen nicht sagen können? Warum darf ich meine Meinung zum Glauben Anderer nicht äußern”

    Ich habe nirgendwo gesagt, dass du das nicht sagen darfst, auch wenn du es vielleicht gerne so hättest, um dich daran zu reiben. Lies noch einmal ganz langsam durch, was ich geschrieben habe und kehre dann wieder zurück zu dieser Textstelle.

    Meinetwegen kannst du ruhig der Meinung sein, anderen vorschreiben zu können, was sie zu fühlen haben. Das ändert nichts an der Tatsache, dass das mE Chauvinismus in Mittelalterliche Manier und inkompatibel mit dem Konzept unserer Gesellschaft ist.
    Deiner Argumentation nach hast du keine Tabus und NoGos. Das bezweifle ich, aber selbst wenn es so wäre, würde dich das nicht dazu befugen, anderen Menschen ihre Gefühle vorzuschreiben.

    “Und wieso haben im Gegensatz dazu Priester und Imame immer noch – völlig legal – Vogelfreiheit, wenn es um das Äußern antidemokratischer und konservativer Meinungen geht,”

    Beispiele bitte.

    “Ich kann jedoch nicht akzeptieren, dass der Staat mir das Öffnen meines Mundes verbietet, weil sich irgendjemand dadurch angepisst fühlt. So einfach ist das.”

    Ich glaube du verwechselst Freiheit mit Narrenfreiheit. Die Freiheit garantiert der Staat nicht dir, sondern jedem Bürger und jeder Bürgerin, weswegen er Freiheit immer nur soweit garantieren kann wie die Grundrechte anderer Menschen nicht (in stärkerer Weise) eingeschränkt werden. Wenn du meinst, dass Freiheit heißt, dass du so viele Gefühle verletzen darfsr, wie es dir passt, hast du das Konzept staatlicher Freiheit (und auch das der Formung einer Gemeinschaft) nicht verstanden, weswegen man deine Einstellung nicht anders als antifreiheitlich und antidemokratisch nennen kann. Unsere Gesellschaft basiert vor allem auf Toleranz und Toleranz bedeutet auch, die Gefühle anderer zu akzeptieren und akzeptieren zu wollen.

    “Das hat nichts mit Egozentrik zu tun, sondern mit staatlicher Neutralität”

    Neutral wäre, wenn sich Menschen durch Worte, Lügen, Beleidigungen und Beschimpfungen nicht angegriffen fühlen würden. Tun sie aber nicht, daher ist es entweder deine Egozentrik oder eine totale Fehlwahrnehmung der Realität, die dich zu der o.s. Aussage bringt.

    “Manche sind aber auch beleidigt, wenn ich stattdessen das Fliegende Spaghettimonster in einer Suppe ertrinkend darstelle”

    Tatsächlich? Dann klage doch. Auf Grund von Unglaubwürdigkeit würde die Klage allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen. Ist schon witzig, dass du den Staat erst als etatistisch beschimpfst und dann selbst diese Position noch toppst. Wieder ei Widerspruch mehr.

    “Denn vorgeschrieben wird hier eigentlich nur jenen etwas, die (meinetwegen auch diffamierende) Kritik an diversen Religionen und Glaubensinhalten äußern”

    Das ist Unsinn. Ich weiß nicht inwiefern du auch einen Teil deines Lebens außerhalb deiner Glaskugel verbringst und in die Gesellschaft gehst. Religionen werden JEDEN TAG kritisiert und nur in verschwindend geringen Fällen kommt es zu einer Klage. Du scheinst wirklich unter Realitätsverzerrung zu leiden. Wieviele Fälle der Anwendung kannst du ohne Hinzuziehung von Wikipedia eigentlich nennen? Ich gehe mal davon aus, dass sich die an einer Hand (wenn nicht sogar an einem Finger) abzählen lassen. Glaubst du ernsthaft, dass das alle öffentlich geäußerte Kritik an Religionen darstellt? Ich hoffe für dich, dass nicht.
    Wir reden hier nicht über Kritik, wir reden über Beleidigung und wenn du das nicht trennen kannst, empfehle ich dir, dich der unterschiedlichen Worte bewusst zu werden.

    “Alle anderen müssen Kritik an ihrem Glauben nun mal genauso tolerieren, wie ich die Aussagen des Papstes zur Verhütung oder Homosexualität tolerieren muss”

    1. Musst du nicht
    2. Was für Aussagen konkret? Beispiele bitte. (der Papst ist nämlich sehr gut beraten und verklausuliert Aussagen sehr gut, bevor er sie macht, so dass sie konsistent mit geltendem Recht sind)

    “und dass diese Vorgehensweise mehr als fragwürdig ist, solange es nicht um echte, also körperliche Gewalt durch einzelne Bürger geht, sollte dir schon bewusst sein.”

    s.o.

    In deiner Welt, in der Menschen sich nie von Beleidigungen verletzt fühlen ist das vielleicht fragwürdig. Ich bezeichne das als “problematisch”, weil die Einschätzung von Befindlichkeiten keine einfache ist und deswegen über Expertisen und Einschätzungen Zweiter funktionieren muss. Dass es dadurch auch zu Fehleinschätzungen kommen kann, ist nicht ausgeschlossen, weswegen die Gerichte in derartigen Fällen sehr sehr vorsichtig agieren (hast du den Prozess um Winter verfolgt? Wenn nein, warum nicht?). Dass auch mal Urteile gefällt werden, die aus einer theoretisch objektiven Sichtweise ungerechtfertigt sind, ist nicht ausgeschlossen. Das deligitimiert jedoch nicht die berechtigten Klagen.

    “Im Gegenteil sind doch gerade solche Dinge mehr als fragwürdig für das Bestehen einer säkuralen Demokratie, in der Vernunft und Gleichheit über irgendwelchen Gefühlen stehen sollte.”

    “Mit Atheismus hat das prinzipiell gar nichts zu tun, denn ich fordere kein Durchsetzen einer atheistischen Gesellschaft, sondern einer weltanschaulich neutralen.”

    s.o.

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