Es gibt Dinge auf dieser Welt, bei denen ich nur schwer verstehe, wie sie zustande kommen können und dann auch noch von einem Großteil der Menschen akzeptiert werden.
Aktuelle beziehe ich mich auf den Fall des Bankiers Armin Meiwes, auch bekannt als der “Kannibale von Rotenburg“. Wer 2001 nicht ganz verschlafen hat, bekam bestimmt mit, dass dieser einen über das Internet kennengelernten Mann – Bernd Brandes – verstümmelte, aufaß und tötete. Kaum ein anderes Thema dominierte damals die Medien; Lieder, Theaterstücke und Filme wurden darüber geschrieben, in ihrer Veröffentlichung mehr oder weniger erfolgreich. Natürlich blieb auch die bei solchen Ereignissen fast mantraartig auftretende moralische Entrüstung nicht aus – wie konnte das passieren, wieso gibt es solche Menschen, grausam, unfassbar, und so weiter und so fort.
Leider vergaßen viele Rezipienten ein klitzekleines, aber durchaus wichtiges Detail: Die Tat geschah nicht etwa zufällig oder alleine um den Fetisch Meiwes’ zu befriedigen, sondern auf Verlangen des Opfers Brandes. Nachdem ersterer im Internet nach “Männern zum Schlachten” suchte, meldete sich letzterer bei diesem und bot sich selbst als Mahlzeit dar – wohl ebenfalls zur Befriedigung eines lange gehegten Fetisches.
Was haben wir hier also? Ein Mann, der sterben und sich aufessen lassen will. Und einer, der ihm diesen Wunsch erfüllen möchte. Das einzige Problem bei der Sache war wohl, dass kein notariell beglaubigter Vertrag abgeschlossen wurde, der diese fast schon geschäftlich anmutende Beziehung belegt. Aber wieso sollte sonst ein Mann, der einen anderen über ein “Kannibalenforum” kennen gelernt hat, diesen besuchen, sich Teiles seines Gliedes abtrennen lassen und das auch noch gemeinsam mit dem “Schlächter” verspeisen, ehe es ans Töten geht? Glaubt man zumindest den Aussagen Meiwes’, hat sich die Situation so abgespielt – dass Brandes jedenfalls nicht gewaltvoll auf den Gutshof, dem Ort des Geschehens, gebracht wurde, ist deutlich.
Es ist für mich demnach völlig unverständlich, weswegen es immer noch Strafparagraphen wie Tötung auf Verlangen gibt. Weil es der Tötende besser wissen müsste? Weil der Selbstmord durch die Hand eines ausgesuchten Dritten unchristlich ist? Weil der Staat letztendlich doch über Leben und Sterben seiner vermeintlich freien Bürger bestimmt?
Noch unverständlicher ist mir allerdings, weswegen Armin Meiwes letztendlich sogar nicht nur wegen Totschlags verurteilt wurde, sondern sogar lebenslang wegen Mordes. Als Begründung wurde angegeben, dass das Landesgericht Kassel, welches den Kannibalen zuerst auf “nur” 8 Jahre und 6 Monate verurteilte, nicht bedacht hätte, dass die Mordmerkmale “zur Befriedigung des Geschlechtstriebes” und “zur Ermöglichung einer anderen Straftat” ebenfalls evident gewesen wären. Möglich, dass mit dem Töten und Verspeisen von Brandes sexuelle Gelüste in Meiwes befriedigt wurden. Ist so etwas aber wirklich essentiell wenn es um die Einschätzung “Totschlag” bzw. “Mord auf Verlangen” oder “Mord” geht? Ist es wirklich undenkbar, dass beides – sowohl Mord auf Verlangen als auch die Befriedigung des Geschlechtstriebes – einher gehen kann? Auch die zweite Begründung, gemeint ist übrigens “Störung der Totenruhe” (also das Aufessen von Teilen der Leiche), ist mehr als lächerlich, in Anbetracht der Tatsache, dass Brandes explizit ausdrückte, aufgegessen zu werden wollen.
Versteht mich nicht falsch: Geisteskranke, die eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, müssen vor ebendieser fern gehalten werden. Hierbei handelte es sich jedoch nicht um einen umhermordenden Jack the Ripper, sondern um einen Einzelfall, der auf Freiwilligkeit und Selbstbestimmung basierte. Wenn ein Mörder im herkömmlichen Sinne jemand ist, der einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung tötet, ist Meiwes kein Mörder. Wenn man, wie im deutschen Gesetzbuch, natürlich noch obskure Begründungen zur Definition eines Mordes hinzufügt, ist klar, dass auch solche Sonderfälle davon nicht ausgenommen sind. Hier ist aber das Gericht gefragt, welches diese Ausnahmen auch in ihrem Zusammenhang berücksichtigen sollte und die Freiheit im Zweifelsfall über krude Moralvorstellungen zu heben hat.



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